Verwaltungsrichter: Corona-App-Pflicht unverhältnismäßiger Eingriff in Freiheit und Datenschutz

Eine Pflicht-Tracking-App am Handy zur Corona-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie mahnen die Regierung, bei ihren Maßnahmen "die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen" und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Coronakrise dürfe nicht als Deckmantel für den Beginn einer neuen Ära intensiver Überwachungstechnologien mißbraucht werden. Eine Pflicht-Tracking-App zur Corona-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie appellieren an die Regierung, bei ihren Maßnahmen "die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen" und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Besonders wichtig wäre ein rascherer Rechtsschutz, sagte Sprecher Markus Thoma.In einer gemeinsamen Erklärung haben die Vereinigungen der Richter des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der Verwaltungs-und Finanzgerichte die Regierung gemahnt, die Coronakrise nicht als "Deckmantel für den Beginn einer neuen Ära intensiver digitaler Überwachungstechnologien“ zu benutzen. Die Maßnahmen müßten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, und effektiver Rechtsschutz wäre auf jeden Fall zu gewähleisten. Dazu bedürfe es vor allem auch schnellerer Normprüfungsverfahren, mit der Möglichkeit für den Verfassungsgerichtshof, auch rasch einstweilige Maßnahmen zu erlassen. Die COVID-19-Gesetzgebung bedeute nicht nur eine massive Freiheitseinschränkung für die Bürger, sondern auch einen stark verlangsamten Rechtschutz, da diese Regelungen nur mittels eines meist langwierigen Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden können.

Besorgt sind die Verwaltungsrichter auch über die Tatsache, dass Eingriffe in die Freiheit teilweise sogar per Erlass gesetzt werden, der eigentlich nur eine allgemeine Weisung an untergebene Verwaltungsorgane ist. Eingriffe in Grundrechte müssten "immer auf eine gesetzliche Ermächtigung gegründet sein. Bloße Erlässe stellen kein zulässiges Mittel für Eingriffe gegenüber Bürgern dar", heißt es in der Erklärung.
Zurück
Apr 14, 2020 Kategorie: Allgemein Erstellt von: Celine
Vorherige Seite: Coronakrise Nächste Seite: Stellungnahmen von Ärzten und Experten