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Deutschland: Verfassungsgericht gibt Grundrechten Vorrang vor Corona-Beschränkungen

Die Versammlungsverbote für zwei Demos in Gießen, Deutschland sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig abgewiesen worden. Die Demonstrationen dürfen nun unter Einhaltung des Abstandsgebots und mit Mundschutz stattfinden. In Frankfurt hatte die Polizei erst vor kurzem eine Demo wegen Corona aufgelöst.

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Juristen, Richter und Rechtsanwälte warnen wegen massiver Eingriffe in die Grundrechte

Die Corona-Gesetzgebung hat zu schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriffen in die persönliche Freiheit geführt

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