Juristen, Richter und Rechtsanwälte warnen wegen massiver Eingriffe in die Grundrechte
Die Corona-Gesetzgebung hat zu schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriffen in die persönliche Freiheit geführt Juristen, Richter und Rechtsanwälte warnen wegen massiver Einschnitte in die GrundrechteWenn Angeklagte nicht im Verhandlungssaal anwesend sein dürften, sondern nur über Video einvernommen würden, während die Geschworenen oder Schöffen ein Urteil fällen, sei das mehr als bedenklich, sagte der Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, Gernot Murko.
Verabschiedung in der Geriatrie muß mit entsprechenden Schutzmaßnahmen gestattet sein. Man müsse organisatorische Maßnahmen treffen, damit Menschen ihre letzten Stunden im Kreis ihrer Angehörigen verbringen könnten.
Auch das Hausrecht sei in seit über 150 Jahren beispielloser Weise ausgehebelt worden: Es ist nicht zu rechtfertigen, daß der Staat darüber bestimme, wen man zuhause einladen darf und wen nicht, mit wem man radfahren und spazieren gehen darf. Vermietern ist es bis Jänner verboten, Mietrückstände einzuklagen. In diese seit dem Jahr 1867 verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte werde massiv eingegriffen, ohne dass es dafür detaillierte rechtliche Grundlagen gäbe, so Murko. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer glaubt – wie auch viele Richter und Staatsanwälte – dass der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein vieles aufheben wird. Das kann aber lange dauern.
Es dürfe nicht passieren, dass unter dem Deckmantel einer Krise scheibchenweise Grundrechte gestrichen werden und die Menschen sich daran gewöhnen: „Wovor ich mich fürchte, ist, dass wenn etwas eingeführt ist, dann ist es leichter verlängert, als wieder abgeschafft.“
https://kaernten.orf.at/stories/3044060/
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