Deutschland: Verfassungsgericht gibt Grundrechten Vorrang vor Corona-Beschränkungen
Die Versammlungsverbote für zwei Demos in Gießen, Deutschland sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig abgewiesen worden. Die Demonstrationen dürfen nun unter Einhaltung des Abstandsgebots und mit Mundschutz stattfinden. In Frankfurt hatte die Polizei erst vor kurzem eine Demo wegen Corona aufgelöst. Im Eilverfahren kippten die Richter des Bundesverfassungsgerichts das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen als zu pauschal. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus §8 sei verletzt, und die hessische Corona- Verordnung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel. Die Stadt erlaubte die für Donnerstag und Freitag angemeldeten Kundgebungen daraufhin unter Auflagen. Die Demos sind auf eine Stunde und die Teilnehmerzahl auf maximal 15 begrenzt. Alle müssten Mundschutz tragen und Abstand zueinander halten. Die Behörden in Gießen waren zuvor davon ausgegangen, dass die hessische Corona-Verordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht zusammenleben, generell verbiete.https://www.dw.com/de/verfassungsgericht-kassiert-generelles-demo-verbot-wegen-corona/a-53151498
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-04/bundesverfassungsgericht-eilantrag-versammlungsverbot-giessen-coronavirus
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